

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat neue Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin vom 18. Mai 2010 (ABl. Nr. 21, S. 793 - 796 vom 28.05.2010) herausgegeben. Diese sind mit Wirkung vom 1. Juni 2010 in Kraft getreten und verlieren mit Ablauf des 31. März 2013 ihre Gültigkeit.
Eine Übersicht der Fördermaßnahmen für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. Juni 2010 kann über folgenden Link aufgerufen werden.

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Wir haben in den vergangenen Jahren – gerade durch das große Engagement insbesondere der Kammern, aber auch der Verbände – mit dem Ausbildungspackt in Deutschland viele neue Ausbildungsplätze einwerben und viele Betriebe neu für die Ausbildung gewinnen können." Mit diesem Wortlaut beginnt das Schreiben von Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Herr Scholz verdeutlicht, dass der Ausbildungsbonus eine "Chance für Unternehmen und Ausbildungssuchende" bietet. Lesen Sie hier weiter…
Der aktuelle Flyer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales trägt den Titel: "Der Ausbildungsbonus: In Zukunft Arbeit" und steht Ihnen über den zweiten Link zum Download bereit.