
Laut § 12 der aktuellen Gesellenprüfungs- und Umschulungsprüfungsordnung der Handwerkskammer Berlin ist sowohl der Antrag auf Zulassung zu Teil 1 der Gesellenprüfung als auch der Antrag auf Zulassung zu Teil 2 der Gesellenprüfung schriftlich durch die Lehrlinge (Auszubildenden) zu stellen. Hierbei sind die geltenden Fristen der Handwerkskammer einzuhalten. Die Ausbildenden sind durch die Lehrlinge über die Antragsstellung zu unterrichten.
Die "Änderung und Neufassung der Gesellenprüfungs- und Umschulungsprüfungsordnung der Handwerkskammer Berlin" vom 4. Juni 2008 steht ab sofort zum Download bereit: »PDF«

Die Anmeldung zur Frühjahrsprüfung 2011 muss wie folgt erfolgen:
»Teil 1 - Anmeldung bis 15. Februar 2011
»Teil 2 - Anmeldung bis Oktober 2011
»Der Anmeldung sind beizufügen
[...*) = erfordorliche Unterlagen als Fotokopien]
a) Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule *)
b) Zeugniskarte, Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis der
berufsbildenden Schule *)
c) Bescheinigung über die Teilnahme am Teil 1 der
Gesellenprüfung *)
d) Hinweise zur Prüfungsordnung sind mit Datum und Unterschrift
zur Kenntnis zu nehmen und der Anmeldung beizufügen
Formulare für die Anmeldung zur Gesellenprüfung stehen als pdf-Datei zum Download bereit. Man kann diese nach Aufruf bequem online ausfüllen und anschließend ausdrucken.